Ihre Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können alle bayerischen Jugendpfleger/innen als ordentliche sowie natürliche und juristische Personen als fördernde und beratende Mitglieder erwerben.

Einmal jährlich findet im Rahmen der Landestagung der Kommunalen Jugendarbeit eine Mitgliederversammlung statt. Hier können die Mitglieder auch die Ziele der ABJ mitbestimmen.

Aus den Reihen der Mitglieder wird für die Dauer von zwei Jahren ein/e Vorsitzende/r und bis zu fünf Stellvertreter/innen gewählt, die die Ziele verfolgen und Aufgaben wahrnehmen.


Vorteile Ihrer Mitgliedschaft

  • Vertretung berufsspezifischer Interessen z. B. durch die Mitarbeit bei der Erstellung einer bayerischen Musterdienstanweisung.
  • Stärkung der eigenen beruflichen Situation z. B. durch Bündelung von Informationen zu Themen wie Eingruppierung, Aufgabenprofile, Stellenbeschreibungen.
  • Gewährleistung der Fachlichkeit der Kommunalen Jugendarbeit und Einflussnahme auf die Inhalte des Arbeitsgebietes der Kommunalen Jugendarbeit z. B. durch Beteiligung der ABJ bei diversen inhaltlichen Arbeitsgruppen und Kontakten zu berufgruppenrelvanten Institutionen und Organisationen.

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